Rechtsprechung
   VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33484
VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03 (https://dejure.org/2005,33484)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26.09.2005 - 12 K 227/03 (https://dejure.org/2005,33484)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26. September 2005 - 12 K 227/03 (https://dejure.org/2005,33484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • stgb-brandenburg.de

    § 242 Abs. 9 BauGB; § 127 Abs. 2 BauGB
    Im Erschließungsbeitragsrecht keine Bedenken gegen schlichte Tiefenbegrenzung im Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Mit Urteil vom 1. September 2004 (BVerwG 9 C 15.03, KStZ 2005, 14 = DVBl. 2005, 55), dem die Kammer folgt, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, auch auf ?zentrale" Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs mit § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Einklang steht.

    Weder ist vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass diese Tiefenbegrenzung nicht die typischen örtlichen Verhältnisse widerspiegelt (vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 1. September 2004 a. a. O.).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Für den Übergang regelt § 242 Abs. 9 BauGB (wortgleich: § 246 a Abs. 4 BauGB a. F.) abschließend (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, DVBl. 2003, 338 = LKV 2003, 227), dass für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen im Beitrittsgebiet, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden kann.

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, denn dieser wollte im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandener Erschließungsanlagen dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002, a. a. O.).

  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Dem steht schließlich nicht entgegen, dass in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg eine "schlichte" Tiefenbegrenzung bei Grundstücken, die insgesamt dem unbeplanten Innenbereich angehören, als ?systemwidrig" und damit als unwirksam angesehen wird, da diese Grundstücke insgesamt zu Bau- und Wohnzwecken nutzbar seien (u. a. Urteil vom 23. März 2000 -2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bbg 2000, 213).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Der für die gegenteilige Auffassung herangezogene Beschluss vom 29. November 1994 (- 8 B 171/94 -, NVwZ 1995, 1215) verhält sich nur zur Situation bei beplanten Grundstücken (Festsetzung eines Grundstücksteils als ?private Grünfläche"), sagt zu den Verhältnissen in unbeplanten Gebieten - wie hier - aber nichts aus.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Die Sperrwirkung des § 242 Abs. 9 BauGB greift nicht ein, weil die Straße zum 3. Oktober 1990 keine Erschließungsanlage war (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Januar 2000, VwRR MO 2000, 324; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13/95 -, NVwZ 1996, S. 799; Becker, Erschließungsbeitragsrecht in der kommunalen Praxis, Anm. 153).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Diesen übertiefen Grundstücksteilen fehle mangels Ausnutzbarkeit der Erschließungsvorteil (Urteil vom 19. Februar 1982 - 8 C 27/81 -, BVerwGE 65, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03

    Erschlossensein eines Grundstücks - unbeplanter Innenbereich - teilweise

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat damit ein entgegenstehendes Urteil der Vorinstanz (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2003 -2 S 793/03 -, KStZ 2004, 18) aufgehoben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Dem steht nicht entgegen, dass teilweise vertreten wird [OVG Greifswald Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 - LKV 1997 S. 225 (226)], es komme nicht auf den Zustand zum 3. Oktober 1990 an, weil eine einmal hergestellte Erschließungsanlage nicht später wieder in den Zustand der Unfertigkeit versetzt werden könne.
  • BVerwG, 30.07.1976 - IV C 65.74

    Tiefenbegrenzung als Maßstab zur Berechnung des Beitragssatzes und

    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Vielmehr ist das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich in ständiger Rechtsprechung von der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Satzungsbestimmung zur Tiefenbegrenzung ausgegangen, denn hierbei handelt es sich um einen in Erschließungsbeitragssatzungen in der Vergangenheit häufig verwendeten Bestandteil der Verteilungsregelung, der in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. Juni 1976 - IV C 65.74 -, DÖV 1977, 247) sogar als geboten angesehen wurde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Straße durch den öffentlichen Verkehr kommt es aber für die Annahme einer öffentlichen Straße nach der Straßenverordnung 1957 an (Sauthoff, NVwZ 1994, 864, 866; Zörner, LKV 1998, 264; vgl. auch OVG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 19. August 2004 - 3 B 119 /04 - und OVG Magdeburg, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97, LKV 1998 S. 278).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 13.95

    Einordnung wehrmedizinischer Tauglichkeitsbeurteilungen Wehrpflichtiger im

  • VG Frankfurt/Oder, 25.10.2011 - 3 K 630/07

    Rechtswidrigkeit einer Erschließungsbeitragsforderung wegen fehlender Widmung;

    Der Beklagte erhielt während des Klageverfahrens Kenntnis von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 26. September 2005 - 12 K 227/03), demzufolge die Sperrwirkung des § 242 Abs. 9 des Baugesetzbuches (BauGB) voraussetze, dass die infrage stehende Verkehrsanlage zum 3. Oktober 1990 eine öffentliche Straße gewesen sei.

    Der Berichterstatter hat die Beteiligten mit Verfügung vom 03. Mai 2011 darauf hingewiesen, dass der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam 12 K 227/03 vom 26. September 2005 insoweit zu folgen sein dürfte, als es für den Eintritt der Sperrwirkung des § 242 Abs. 9 BauGB erforderlich sei, dass es sich bei der maßgeblichen Straße zum 3. Oktober 1990 um eine öffentliche Straße gehandelt habe.

    Die Sperrwirkung des § 242 Abs. 9 BauGB tritt danach nur dann ein, wenn es sich bei der abzurechnenden Straße zum 3. Oktober 1990 um eine Erschließungsanlage und damit um eine öffentliche Straße handelte (vgl. hierzu Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam 12 K 227/03 vom 26. September 2005, zitiert nach Juris).

    Denn sie war der Nutzung durch die Öffentlichkeit entzogen und galt deshalb nach den hierfür in der DDR geltenden und aufgrund der Bestimmungen des Einigungsvertrages insoweit weiter Geltung beanspruchenden Rechtsvorschriften nicht als öffentliche Straße (vgl. die Straßenverordnung der DDR vom 22. August 1974 - GBl. DDR I S. 515 - in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Einigungsvertrag und in Verbindung mit der Anlage II Kap. XI Sachg. D Abschn. III Nr. 1 - 3 zum Einigungsvertrag und das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam 12 K 227/03 vom 26. September 2005, zitiert nach Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10

    Zur räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs 9 BauGB

    Es muss sich also schon vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 um eine zum Anbau bestimmte öffentliche Straße gehandelt haben, so dass schon begrifflich keine bereits hergestellte Erschließungsanlage vorliegt, wenn und soweit die Straße vor diesem Stichtag beidseitig im Außenbereich verlief (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - zit. nach JURIS; Halter, LKV 2008, 161, 162; vgl. auch VG Potsdam, Urt. v. 26. September 2005 - 12 K 227/03 - VG Dresden, Urt. v. 28. Januar 2009 - 6 K 549/05 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 2 Rdnr. 37; Deppe, LKV 2004, 212, 214: zum Zeitpunkt 3. Oktober 1990).
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 106.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Die Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 Satz 1 EBG erfordert darüber hinaus, dass zum Stichtag - 3. Oktober 1990 - eine Erschließungsanlage mit den in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Merkmalen anzunehmen ist (Driehaus, a.a.O.; VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2005 - 12 K 227/03 - Rn. 21 bei juris, für die Parallelvorschrift des § 242 Abs. 9 BauGB).
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 400.14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Die Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 Satz 1 EBG erfordert darüber hinaus, dass zum Stichtag - 3. Oktober 1990 - eine Erschließungsanlage mit den in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Merkmalen anzunehmen ist (Driehaus, a.a.O.; VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2005 - 12 K 227/03 - Rn. 21 bei juris, für die Parallelvorschrift des § 242 Abs. 9 BauGB).
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Die Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 Satz 1 EBG erfordert darüber hinaus, dass zum Stichtag - 3. Oktober 1990 - eine Erschließungsanlage mit den in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Merkmalen anzunehmen ist (Driehaus, a.a.O.; VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2005 - 12 K 227/03 - Rn. 21 bei juris, für die Parallelvorschrift des § 242 Abs. 9 BauGB).
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 216.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Die Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 Satz 1 EBG erfordert darüber hinaus, dass zum Stichtag - 3. Oktober 1990 - eine Erschließungsanlage mit den in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Merkmalen anzunehmen ist (Driehaus, a.a.O.; VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2005 - 12 K 227/03 - Rn. 21 bei juris, für die Parallelvorschrift des § 242 Abs. 9 BauGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht